Mietbedingungen

Bestätigung / Zahlung

Nach der gegenseitigen Unterzeichnung des Mietvertrages erhalten Sie ein Exemplar davon, zusammen mit den Einzahlungsscheinen für die Anzahlung und die Restzahlung.

Die Anzahlung von 50% ist innert 30 Tagen nach Vertragsunterzeichnung fällig.

Die restlichen 50% des Mietpreises sowie eine allfällig vereinbarte Kaution sind 30 Tage vor dem Mietantritt zu begleichen.

Die Schlüssel, die Wegbeschreibung zum Haus sowie weitere Infos zum Hausbezug, zum Einkaufen, zur Reiseroute etc. erhalten Sie von uns ca. 2 Wochen vor Mietbeginn.

Kaution

Bei einer Mietdauer bis zu 4 Wochen kann eine Kaution von mind. Fr. 200.- verlangt werden. Bei längerer Mietdauer wird eine spezielle Kaution festgesetzt. Eine hinterlegte Kaution wird vom Vermieter spätestens 14 Tage nach Mietende an den Mieter zurückerstattet. Vom Mieter verschuldete Verluste oder Schäden können mit der Kaution verrechnet werden.

Mietobjekt / Schäden

Der Mieter verpflichtet sich zur schonenden Behandlung des ihm anvertrauten Mietgutes. Das Haus ist für die Benutzung durch sechs Personen eingerichtet. Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Limite verantwortlich. Verluste, Schäden und Reparaturen sind dem Vermieter unmittelbar nach Mietende zu melden.

Schäden, die eine Benutzung des Mietobjektes in starker Weise einschränken, sind dem Vermieter sofort mitzuteilen, damit die Schadenbehebung unmittelbar eingeleitet werden kann.

Rücktritt / Annullation

Ein Rücktritt vom Mietvertrag kann nur bis 30 Tage vor dem Mietbeginn erfolgen. Die Anzahlung wird in diesem Falle unter Abzug einer Bearbeitungs- und Insertionspauschale von Fr. 100.- bzw. € 70.- zurückerstattet.

Erfolgt der Rücktritt vom Mietvertrag weniger als 30 Tage vor Mietbeginn, werden 50% der Anzahlung rückvergütet, sofern das Objekt für die gesamte Mietzeit weitervermietet werden kann. Ansonsten verfällt die Anzahlung. Der Mieter hat selbst für eine Annullationsversicherung besorgt zu sein.

Beanstandungen

Wir bemühen uns, Ihnen den Aufenthalt in DENIA so schön wie möglich zu gestalten. Sollten trotzdem Unzulänglichkeiten auftreten, melden Sie uns diese bitte umgehend.

Schadenersatzansprüche können in keinem Falle die Mietsumme übersteigen.

Haustiere

Die Mitnahme von Haustieren ins Haus Cuca ist nicht erlaubt.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Bülach (Schweiz) vereinbart.